Yuna Visions

Events

21unity-goes-OpenPOWER

September 22, 2022 
21unity GmbH | Burgweg 21, 64807 Dieburg

Es erwarten uns spannende Vorträge und ein toller Austausch mit den anderen Gästen zum Thema „Digitale Transformation zum Anfassen: 21unity-goes-OpenPOWER“

Ihr wollt uns persönlich kennenlernen? Kommt gerne vorbei.

Zukunft Personal Europa

September 13-15, 2022 
Kölnmesse | Messeplatz 1, Halle 4 50679 Köln

Kommt gerne vorbei, damit wir euch persönlich kennenlernen können.

DIGITAL FUTUREcongress

Mai 17, 2022 
Messe Frankfurt – FORUM | Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt/Main

Mit über 50 Speaker findet dieses Jahr der DIGITAL FUTURcongress unter dem Motto „Rethink your Business Model“ statt. 

Kommt vorbei und lasst uns gemeinsam über Business-Modelle austauschen.

News

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei  

Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro gewähren. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber*innen. 
Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022.  

Eckpunkte der Regelung sind unter anderem: 
Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet – vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber*innen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann. Die Inflationsausgleichsprämie kann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen. 
Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung. 

Zudem wird die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird. 

Arbeitsverträge. Novelle des Nachweisgesetzes (NachwG)

Zum 1. August 2022 greift die Gesetzesnovelle zum Nachweisgesetz: 

„In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union („Arbeitsbedingungsrichtlinie“) hat der Bundestag am 23.06.2022 u.a. Änderungen des Nachweisgesetzes beschlossen.“ 

Details zum Nachweisgesetzt (NachwG) unter: https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/ 

Im Bereich der Arbeitsbedingungen sind die meisten Anforderungen bereits im deutschen Recht umgesetzt. Interessanter ist das zweite Ziel der Richtlinie, die bereits bestehende Nachweispflicht auszuweiten. 

Übersicht der Arbeitsbedingungen, die im Vertrag dokumentiert werden müssen:  

  • Die Dauer der vereinbarten Probezeit. 
  • Die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten, sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen. 
  • Die Möglichkeit und Voraussetzungen der Anordnung von Überstunden. 
  • Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildungen. 
  • Der Name und die Anschrift des Versorgungsträgers, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt. 
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Kündigungsfristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage 
  • Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
  • Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland sieht der Gesetzesentwurf ebenfalls umfangreiche Pflichten zur Niederschrift vor. 

Auswirkungen auf bereits bestehende Arbeitsverträge: 

Für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2022 bestehen, sieht der Entwurf vor, dass Arbeitnehmern auf Verlangen die Niederschrift mit den wesentlichen Angaben spätestens am siebten Tag nach der Anfrage ausgestellt werden muss. Sollten Mitarbeitende von diesem Recht Gebrauch machen, erwartet Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand. 

Verstößt das Unternehmen gegen die Nachweispflicht, soll über einen Ordnungswidrigkeitentatbestand mit bis zu 2.000 EUR Bußgeld sanktioniert werden.

E-Mobilität im Unternehmen

In Unternehmen kann E-Mobilität ein emotional besetztes Thema sein. So mancher möchte nicht auf die Flexibilität des „Verbrenners“ verzichten und für manche Nutzungsprofile ist der herkömmliche Antrieb aktuell noch einfacher zu realisieren.  

Für uns bei Yuna Visions, überwiegen nach vorhergehenden Gesprächen und nach ersten Praxiserfahrungen jedoch die Vorteile und „bedenkliche“ Punkte haben sich nicht bestätigt. 

So ist die Ladeinfrastruktur in den Städten und auch entlang der Autobahnen „alltagstauglich“ und in der Stadt kommt man auch ohne Wallbox aus. Aktuell wird die Wallbox noch für Unternehmen gefördert und kann dem Mitarbeiter gestellt oder überlassen werden (+Geldwerter Vorteil). 

Darüber hinaus betragen die Energiekosten (Stand Juni 2022) auf 100 km ca. die Hälfte des Äquivalent (Diesel oder Benzin). Wir finden neben dem Umweltaspekt, gibt es weitere gute Gründe aus unternehmerischer Sicht sukzessive auf E-Mobilität zu setzten – natürlich unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen. Bei uns passt es und wir sind zu 100% elektrisch unterwegs 😊 

2020 ist das Jahr der Digitalisierung. Mitarbeiter arbeiten aus dem Homeoffice, Messen/Produktneuheiten werden in virtuellen Räumen dargestellt und Bewerbungsverfahren werden per Video-Interview abgehalten. Für letzteres hat das Deutsche Institut für Normung e. V. eine Norm erarbeitet, welche Arbeitgebern dabei helfen soll, Risiken zu vermeiden. Die – DIN SPEC 91426 – verbessert die Standards bezüglich Diskriminierung bei der Personalauswahl. Sowohl Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess als auch der Informationsanspruch der Kandidaten beim Einsatz von KI-Technologie zur Personalauswahl werden beschrieben. Auch im Jahr 2021 wird uns diese Form der Personalsuche weiterverfolgen und wir sollten uns dem “neuen” nicht verschließen, sondern es als Chance sehen.  
 
Die DIN SPEC 91426 ist eine Erweiterung zu bestehenden Norm DIN 33430, welche die „Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“ regelt 

Businessbilder mit Babybauch?
Geht das?

Ja! Wir finden schon!

Diese Phase gehört zum Leben unserer Mitarbeiterinnen dazu! Wir wollen auf eine weibliche Perspektive in unserem Unternehmen nicht verzichten. Sie ist uns wertvoll und ein wichtiger Input.

Mitarbeiterperspektive Jana:
Ich ganz persönlich war da sehr zwiegespalten. Zum einen trifft dieses Bild der „strahlenden Schwangeren“ wohl nicht bei Jedem zu, auch wenn es einem öfter mal suggeriert wird und zum anderen hat man ein ständiges Up and Down in dieser Zeit. So ist es zumindest bei mir.

Auch im Zusammenhang mit den Bildern habe ich mir viele Gedanken gemacht. Zum Beispiel: „Möchte ich als „die Schwangere“ wahrgenommen werden?“ oder “Wie lange werden diese Bilder mich so darstellen?”. Nach einem kleinen Perspektivwechsel – danke liebe Kollegen- bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich Probleme sehe, wo keine sind. Denn schwanger oder nicht, das hat nichts mit meiner Kompetenz und meiner Zugehörigkeit zum Team zu tun.

Da ich die erste Schwangere in unserem jungen Unternehmen bin, folgten viele Gespräche. Sei es über die organisatorischen Themen oder über „wie geht es weiter?“ – insbesondere während Corona.

Insgesamt habe ich mich sehr gut unterstützt gefühlt. Zum einen durch positiven Zuspruch oder durch ganz praktische Maßnahmen, wie die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten. Bis jetzt komme ich nur zu einzelnen Meetings mal in persona ins Büro und bin meistens remote dabei. Ohne das Gefühl zu haben abgehängt zu sein, auch wenn die anderen jetzt wieder öfter vor Ort sind.

Zurück zum eigentlichen Thema. Am Anfang habe ich mich vor der Kamera sehr unwohl gefühlt. Der Blazer kam mir irgendwie zu eng vor und die Körperhaltung, die ich sonst auf Businessbildern einnehme, hat auch nicht mehr gepasst. Gemeinsam haben wir dann ausprobiert und mit ein bisschen Geduld haben wir dann doch noch ein paar Bilder in den Kasten bekommen. 😊 Blazer aus, lässig über die Schulter und Haltung an die neuen Körperformen angepasst. Die Kollegen und die Fotografin haben mich mit Rat und Tat unterstützt und mir geholfen mich auch vor der Kamera wohl zu fühlen. Teamwork! Danke!

Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern werden von der Regierung verschiedene Fördermittel zur Verfügung gestellt.

— Für Eltern —
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket.html

— Für Selbstständige und Kleinstbetriebe —
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

— FAQ —
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Coronavirus/faq-coronavirus?cms_artId=1721238

Habt ihr schon unsere Videos zur mentalen Koordination oder Rückengymnastik gesehen?

Da wir derzeit von zu Hause arbeiten und der Weg zur Arbeit ausbleibt, soll die Bewegung dennoch nicht zu kurz kommen. Um gemeinsame Erlebnisse zu haben und unsere Gesundheit zu fördern, arbeiten wir aktuell zwar ausschließlich mit Videos und Live Calls, doch planen wir so bald wie möglich auch Gesundheitsmaßnahmen im direkten Kontakt. Zu diesem Zweck sind wir eine Kooperation mit Claudia Malsi von CM-Gesundheitscoaching eingegangen, die uns mit vielfältigen Angeboten und ihrem fachlichen Knowhow sowohl körperlich als auch mental fit hält.

Wir wollen stets zur Gesundheit unserer Mitarbeiter beitragen, da wir wissen, nur wer gesund ist, sich wohl fühlt und Freude an der Arbeit hat, kann auch gute Arbeit leisten. Das Leben eines Beraters kann sehr intensiv und fordernd sein, sodass es wichtig ist präventive Maßnahmen zu ergreifen, um gesundheitliche Einschränkungen wie Stress, Erschöpfung, Überlastung oder physischen Schmerzen vorzubeugen. Stressbewältigung ist das Steckenpferd von Claudia Malsi. Durch Seminare, Workshops und persönlicher Beratung hilft sie uns auf unterschiedlichen Wegen entspannt und gesund im Alltag zurecht zu kommen.Ihre Angebote reichen von„Life Kinetik“, Gymnastik am Arbeitsplatz, Stressseminaren und Übungen zur Selbstreflexion und Entspannung bis hin zur Hypnose zur Verarbeitung von Blockaden und negativen Denkmustern. Damit deckt sie vielerlei unterschiedliche Aspekte der Gesundheit ab, sodass für jeden etwas dabei ist, um uns individuell weiterzuentwickeln und gesund zu halten.

Our colleagues have recently published a highly interesting article about communication between agile and classic working departments in the periodical “The Cloud Report”, released by Cloudical.
Many thanks for this great opportunity and smooth collaboration!

Here you can find the article.